Unser Honorar: Fair und transparent
Ein wichtiger Baustein in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sind transparente Gebühren und ein faires Preis-/Leistungsverhältnis.
Maßgebend für die Berechnung unserer Honorare ist im Wesentlichen die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), die Sie unter www.stbkammer-bremen.de einsehen können.
Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Sache hat.
Beispiele:
Finanzbuchhaltung -> Jahresumsatz.
Einkommensteuererklärung -> Summe der positiven Einkünfte.
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist.
Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsdienstleistungen berechnet.
Sie beträgt in Abhängigkeit des Qualifizierungsgrades des Bearbeiters € 30,00 bis € 70,00 je angefangene halbe Stunde.
Pauschalhonorar
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.
Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.